Legal & Important Disclosures

Fondsvermögensverwaltung

SFDR-Offenlegung Tishman Speyer Investment Management GmbH**
  1. Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 SFDR)
  2. Nachhaltigkeitsrisiken werden als Umwelt-, Sozial- oder Governance-Ereignisse oder -Bedingungen (ESG) verstanden, deren Eintreten einen tatsächlichen oder potenziellen wesentlichen negativen Einfluss auf den Wert einer Investition haben kann. Die Tishman Speyer Investment Management GmbH („TSIM“) integriert Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang mit den anwendbaren regulatorischen Anforderungen in den Investmententscheidungsprozess. Die Bewertung erfolgt – soweit relevant – auf Ebene der jeweiligen Anlagestrategien und Vermögenswerte und ist Bestandteil der Due-Diligence-Prüfung sowie des laufenden Asset-Managements.
    1. Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
    2. Die Nichtberücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren kann langfristig negative Auswirkungen auf Immobilienwerte haben. Immobilien mit schwachen Nachhaltigkeitsmerkmalen können verstärkt regulatorischen, reputationsbezogenen, technologischen und marktspezifischen Risiken ausgesetzt sein, die sich nachteilig auf die operative Performance und die Rendite auswirken können.
      1. Erklärung zu wesentlichen nachteiligen Auswirkungen (Art. 4 SFDR – Opt-out)
      2. TSIM berücksichtigt derzeit keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene. Diese Entscheidung basiert auf einer Proportionalitätsabwägung, insbesondere unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße sowie der aktuellen Verfügbarkeit und Qualität relevanter Daten. Der Ansatz wird regelmäßig überprüft und bei geänderten regulatorischen Anforderungen oder verbesserter Datenlage neu bewertet.
        1. Vergütungspolitik (Art. 5 SFDR)
        2. Die Vergütungspolitik von TSIM steht im Einklang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmententscheidungsprozess und ist so ausgestaltet, dass keine Anreize zur übermäßigen Risikoübernahme im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken gesetzt werden.
          1. Produktebene
          2. Die von der Gesellschaft verwalteten geschlossenen Immobilienspezialfonds sind als Artikel-6-Produkte gemäß SFDR klassifiziert. Die vorvertraglichen Informationen beschreiben die Berücksichtigung und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene.